Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC mit seinen mehr als 200.000 Mitgliedern stark macht.
Auch in der Grafschaft Bentheim gibt es seit mehr als 25 Jahren eine ADFC Kreisgruppe mit ca. 200 Aktiven. Seit der Gründung am 13.12.1995 setzen wir uns vor Ort für eine höhere Fahrradnutzung im Alltag und in der Freizeit ein. Dabei sind Verkehrspolitik und Radtouren unsere zentralen Aktivitäten.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat sich in den letzten Jahren zu einer besonders fahrradfreundlichen Region entwickelt und bereits mehrfache Auszeichnungen erhalten.
Alle Städte im Landkreis messen sich inzwischen in der regelmäßigen bundesweiten Fahrradklimabefragung. Die Ergebnisse sollen dann wieder in die Arbeit vor Ort einfließen.
Die Stadt Nordhorn gehörte bereits zum wiederholten Male zu den Besten in ganz Deutschland.
Das alljährliche „Anfietsen“ tausender Radfahrer zu Beginn der Fahrradsaison macht die hohe Akzeptanz (Bedeutung) des Fahrrades in der Grafschafter Bevölkerung deutlich.
Auch zukünftig werden wir uns für eine „gesunde“ Radverkehrpolitik in der Grafschaft Bentheim einsetzen.
Der ADFC ist kooptiertes Mitglied im Nordhorner Verkehrsausschuss!
Der ADFC Grafschaft Bentheim ist eine Gruppe des ADFC Landesverbandes Niedersachsen.
Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.
flotte Fietse, Ihr kompetenter Partner , wenn es ums Fahrrad geht. Egal ob Lastenrad, Kindertransport, E-bike oder individuelle Wünsche an Ihr Traumfahrrad, wir beraten Sie kompetent und bringen gerne unsere langjährige Erfahrung mit ein. Als Mitglied im VSF sind wir immer aktuell informiert und verfügen über ein großes Netzwerk im Hintergrund. Fahrradfahren ist uns wichtig, das kann man bei uns spüren!
Weitere Infos unter: www.flottefietse.de
Vor über 80 Jahren wurde unser Unternehmen gegründet. Mit Themen wie die Entwicklung der E-Bikes oder Dienstrad-Leasing in Kombination mit der wunderschönen Region, in der wir leben und die zum Radfahren einlädt, haben wir uns zu einer der führenden Adressen zu allen Fragen rund um das Fahrrad und dem davon untrennbar verbundenen Service entwickelt.
Weitere Infos unter: https://www.zweirad-hanselle.de/
Familienzoo im Grünen -2000 Tiere in 100 verschiedenen Arten leben im Tierpark Nordhorn.
Mehr Inos unter: www.tierpark-nordhorn.de
ADFC Grafschaft Bentheim
Tel. 05921/8503544 (nach 19:00 Uhr)
E-Mail: adfc-gr.bentheim@web.de
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.