Die Fahrradklima Befragung in der Grafschaft Bentheim

Nordhorn ist Spitzenreiter bei der Wertung der Städte über 50 000 Einwohner Alle anderen grafschafter Städte und Kommunen im ersten Viertel!

Bei dem im Bundesverkehrsministerium vorgestellten ADFC-Fahrradklima-Test 2020 schaffte es Wietmarschen (7.) und Emlichheim (8.) unter die Top 10 der fahrradfreundlichsten Städte in der Gruppe der Städte unter 20 000 Einwohner.  Dabei war diese Gruppe mit 419 Vergleichsstädten besonders umkämpft. Auch die anderen Teilnehmerkommunen Uelsen (19.), Bad Bentheim (30.), Neuenhaus (65.) und Schüttorf (69.) haben im Herbst letzten Jahres an der bundesweiten Befragung teilgenommen und kamen im Gesamtranking ebenfalls noch ins obere Viertel.  Alle Ergebnisse innerhalb der Grafschaft Bentheim lagen damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Bei dem Gesamtdurchschnitt aller Vergleichsstädte von 3,82  erreichte Wietmarschen die Schulnote  2.67 (Nordhorn erreichte vergleichsweise 2,64) und  Emlichheim 2.71.
Uelsen (3,01), Bad Bentheim (3,19), Neuenhaus (3,42)  und Schüttorf 3,43 erreichten ebenfalls sehr erfreuliche Schulnoten .   
 Den größten Erfolg verbuchte in diesem Jahr die Stadt Nordhorn bei der Befragung. Nachdem Nordhorn seit 2014 mehrfach den Platz 2 des bundesweiten Ranking erreichte, so wurde sie diesmal mit der Schulnote 2,64 Spitzenreiter der Städte zwischen 50- und 100 000 Einwohner. Ein großer Erfolg für die Radpolitik der Stadt  Nordhorn, erklärt Burkahrd Werner mit einigem Stolz auf die Abstimmungsergebnisse der Bürger.
Besonders positiv (besser als 2,0) bewerteten viele Grafschafter  die Fragen,  ob das Radfahren Spaß oder Stress macht, zur Erreichbarkeit des Stadtzentrums und ob Jung und Alt das Fahrrad nutzen. Unzufrieden sind  Grafschafter Radfahrer  eher mit der Breite der Radwege, wenn es z. B. zu Konflikten mit Fußgängern kommt, und auch,  wenn es um Fahrraddiebstahl geht.
„Die Corona-Zeit hat viele Menschen neu auf das Rad gelockt,!. Damit der Trend anhält, ist das Sicherheitsgefühl ganz entscheidend.
In Nordhorn, Wietmarschen, Emlichheim und Uelsen ist das glücklicherweise schon deutlich festzustellen – aber der Vergleich der einzelnen Kommunen zeigt auch, dass an dieser Stellschraube noch gearbeitet werden muss. Damit auch alle Kommunen in der Grafschaft in der Gunst der Radfahrenden noch weiter steigt, sollten schnell die Lücken in der Fahrradinfrastruktur geschlossen werden. Der Bund hat mit dem Sonderprogramm Stadt und Land dafür ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt.
 
Rekord: Rund 230.000 Teilnahmen, 1.024 Städte in der Wertung
Der ADFC-Fahrradklima-Test ist die größte Befragung zur Zufriedenheit der Radfahrenden weltweit. Er wird vom Fahrradclub ADFC alle zwei Jahre mit Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums durchgeführt und fand 2020 zum neunten Mal statt. Rund 230.000 Radfahrerinnen und Radfahrer haben bei diesem Durchgang abgestimmt, davon nur 15 Prozent ADFC-Mitglieder. 1.024 Städte kamen in die Wertung, mehr als jemals zuvor. Bei den 27 Fragen ging es darum, ob man sich auf dem Rad sicher fühlt, wie gut die Radwege sind und ob die Stadt in Zeiten von Corona das Fahrradfahren besonders fördert. Damit fundierte Ergebnisse erzielt werden, müssen pro Stadt mindestens 50, bei größeren Städten mindestens 75 beziehungsweise 100 Abstimmungsergebnisse vorliegen.

In der Grafschaft beteiligten sich allein 940 Radfahrer und erreichten erstmals, dass alle Grafschafter Kommunen in das bundesweite Ranking eingeflossen sind. Jetzt liegt es daran, dass die gewonnenen Erkenntnisse analysiert und die nötigen Konsequenzen gezogen werden. Hierzu stellt der ADFC den Städten die Einzelauswertungen zur Verfügung und bietet seine Mithilfe an. „Wenn man jetzt die Radfahrer in den Gemeinden beteiligt, kann man noch deutliche Verbesserungen vor Ort bewirken“, bin ich mir sicher!

Einen Filmbeitrag des NDR findest Du im

  NDR Beitrag


https://grafschaft-bentheim.adfc.de/neuigkeit/die-fahrradklima-befragung-in-der-grafschaft-bentheim

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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