Die Niederlande – ein Eldorado für Radfahrende! Oder doch nicht?

Das Radfahren in den Niederlanden bereitet immer wieder Freude. An einem Grenzübergang in Richtung Deutschland/Nordhorn ist die Freude in der letzten Zeit allerdings sehr getrübt.

(Artikel auf Deutsch und Niederländisch)

Grenzübergang Kommeizendijk
Grenzübergang Kommeizendijk © adfc grafschaft bentheim

Auf dem Rückweg nach Nordhorn überqueren wir/ich üblicherweise die Grenze auf kleinen Nebenstrecken. Hier bieten sich mehrere Möglichkeiten an. Besonders geeignet scheint der Grenzübergang vom Kommiezendijk (NL) in Richtung Poolweg (D)(s. Foto) zu sein. Dort ist am Abzweig Kommiezendijk/Poolweg der pilzförmige „Paddenstoel“ mit dem Hinweis: Nordhorn 5 km zu sehen und auch ein weiterer „Fietspad“-Hinweis erkennbar.

Nutzt man dann allerdings den ausgewiesenen Weg in Richtung Poolweg, so erlebt man eine Überraschung. Vom Radweg ist schon bald – ca. 150 Meter vor der Grenze – nichts mehr zu sehen. Er ist von den großen Landmaschinen so beschädigt, dass man nur noch bei trockenem Wetter schiebend durch das angrenzende Gebiet zur deutschen Seite gelangt. Tiefe Forst-/Landmaschinenspuren machen den Weg bei Feuchtigkeit unpassierbar.

Der einst gepflasterte "Fietspad" ist nach wenigen Metern völlig verschwunden, da er von den von Landmaschinen aufgewühlten Erdmassen verschüttet wurde.

Es ist schon sehr ärgerlich, wenn man von niederländischer Seite kommend auf einen Radweg geschickt wird, der nach einigen Metern in einem Schlammloch endet!

Von deutscher Seite aus ist der eigentlich grenzüberschreitende Weg schon erkennbar gar nicht mehr befahrbar.

Schade, dass die Landwirtschaft nun schon seit Monaten derartige Fakten geschaffen hat.

Es wäre schön, wenn sich die Zuständigen im Rahmen der grenzüberschreitenden Partnerschaft um diesen "kleinen Grenzverkehr" kümmern würden.

***

Fietsen in Nederland is altijd een plezier. Bij een grensovergang richting Duitsland/Nordhorn is de vreugde onlangs echter flink getemperd.

Op de terugweg naar Nordhorn steken we meestal de grens over via kleine zijweggetjes. Er zijn hier verschillende opties. De grensovergang vanaf Kommiezendijk (NL) richting Poolweg (D) (zie foto) lijkt bijzonder geschikt. Daar, bij de splitsing Kommiezendijk/Poolweg, zie je de paddenstoelvormige "Paddenstoel" met het bord: Nordhorn 5 km en nog een bord "Fietspad".

Als je dan echter het bewegwijzerde pad richting Poolweg neemt, wacht je een verrassing. Al snel - zo'n 150 meter voor de grens - is er geen spoor meer van het fietspad. Het is zo beschadigd door de grote landbouwmachines dat je alleen aan de Duitse kant kunt komen door bij droog weer door het aangrenzende gebied te duwen. Diepe sporen van bosbouw/landbouwmachines maken het pad onbegaanbaar in vochtige omstandigheden.

Het ooit geasfalteerde "Fietspad" is na een paar meter volledig verdwenen omdat het is bedolven door de aarde die door landbouwmachines is omgewoeld.

Het is erg vervelend om vanaf de Nederlandse kant een fietspad op te worden gestuurd dat na een paar meter eindigt in een modderpoel!

Vanaf de Duitse kant is al te zien dat het grensoverschrijdende pad niet meer begaanbaar is.

Het is jammer dat de agrarische sector deze feiten al maanden aan het creëren is.

Het zou mooi zijn als de verantwoordelijken dit "kleine grensverkeer" in het kader van het grensoverschrijdende partnerschap voor hun rekening zouden nemen.

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https://grafschaft-bentheim.adfc.de/neuigkeit/die-niederlande-ein-eldorado-fuer-radfahrende-oder-doch-nicht

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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