Mobilitätstour

Mobilitätstour erstmals in der Grafschaft Bentheim durchgeführt

Die erste Mobilitätstour in der Grafschaft war ein voller Erfolg. Eine Radtour, auf der Mobilitätsverknüpfungen zwischen Rad, Schiene und Carsharing, ein Thema war, lockte viele Teilnehmer auf den Fahrradsattel.

Vom ehemaligen ZOB ging es zunächst zu einer vielbefahrenen Kreuzung am Frensdorfer Ring/Bentheimer Str. Die Teilnehmer konnten “erfahren”, wie sich Verkehrsplaner die Nutzung der Kreuzung für Radfahrer vorstellen. Natürlich wurde unter den Teilnehmern viel diskutiert aber immer wieder hörte man dann auch Sätze wie, “so schwierig ist es ja gar nicht”, oder “Muss ich wohl einmal in Ruhe selbst noch einmal ausprobieren”!

Fast zu Fuß hätte man die nächste Station erreichen können. Am Nordhorner Bahnhof gab der Klimaschutzmanager Stefan Griesehop vom Landkreis Grafschaft Bentheim allen Teilnehmern einen ersten Einblick in das Grafschafter (Elektro)Carsharing Angebot. Umfassende Infos gibt es online unter www.grafschafter-carsharing.de. Dort besteht unter „Kunde werden“ die Möglichkeit sich online anzumelden. Alternativ ist auch eine Anmeldung in den Check-In-Büros (u.a. beim Grafschaft Bentheim Tourismus in Nordhorn, NINO-Allee 2 oder den meisten Grafschafter Rathäusern) möglich.  

Für alle Mitglieder und „Freunde“ des ADFC-Grafschaft Bentheim bietet der Betreiber aktuell nun noch einen besonderen Rabatt: Unter Nennung des Codes „adfc-graf“ gibt es 14,50 € Rabatt af die einmalige Anmeldegebühr in Höhe von regulär 29,00 €.

 

Da bei Wahl des Einstiegstarifs „Grafschaft Mikro“ außerdem keine weiteren monatlichen Fixkosten anfallen, ist die Anmeldung und das Ausprobieren des Grafschafter Carsharing sehr einfach und kostengünstig möglich. Also gerne einfach mal ausprobieren und klimafreundlich Fahrrad und Carsharing kombinieren!

Aber dann ging es endlich auf die “Fietse”. In Neuenhaus konnten die Besucher das dortige Parkhaus direkt am Bahnhof Neuenhaus in Augenschein nehmen. Während viele Radfahrer ihr Fahrrad in der Nähe des Bahnhofs recht ungeordnet und ungeschützt abstellen, besteht für eine geringe Nutzungsgebühr dort eine sichere Abstellmöglichkeit.

Viele Teilnehmer waren überrascht, ein derartiges Angebot am Bahnhof vorzufinden. Offensichtlich kannten viele Mitfahrer und auch Neuenhauser Bürger dieses Angebot nicht einmal!

Auf jeden Fall werden wir diese Mobilitätstour noch einmal wiederholen, versprach der Tourenleiter Burkhard Werner. In der Verbindung unterschiedlicher Mobiltätsalternativen besteht noch Aufklärungs- und Verbesserungsbedarf. Vor allem, weil auch in anderen Bahnhöfen in der Grafschaft Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden sind oder entwickelt werden müssen.  


https://grafschaft-bentheim.adfc.de/neuigkeit/mobilitaetstour-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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