Fahrradklima-Test Keyvisual grün

Fahrradklima-Test Keyvisual grün © ADFC | April Agentur

ADFC Fahrradklima-Test 2020

Niedersachsen: Hannover, Göttingen, Nordhorn und Westerstede überzeugen.

Hannover, den 19. März 2021

Niedersachsen verliert sein Alleinstellungsmerkmal als fahrradfreundlichstes Bundesland. Wie schon im letzten Test bewerteten die niedersächsischen Befragten die Fahrradfreundlichkeit mit der Durchschnittnote 3,8. Doch andere Bundesländer zeigen mehr Willen zur Verkehrswende.

Niedersachsen ruht sich weiterhin auf der fahrradfreundlichen Topografie und der verhältnismäßig guten Versorgung mit Radwegen aus, anstatt diese guten Voraussetzungen massiv zu nutzen und zu fördern. Dies sieht man auch an der geringen Anzahl (5) der Kommunen in Niedersachsen, die ihre Gesamtnote verbessert haben. Hingegen haben sich 13 Kommunen verschlechtert. Niedersachsen steht inzwischen auch nicht mehr als einziges Bundesland an der Spitzenposition, sondern muss sich die Spitze mit Baden-Württemberg teilen. Auch Schleswig-Holstein hat Niedersachsen bald eingeholt.

Der schleppenden Radverkehrsförderung in Niedersachsen steht ein rasant steigendes Interesse für den Radverkehr gegenüber. Das zeigt sich an der zunehmenden Anzahl der teilnehmenden Städte und Gemeinden in Niedersachsen: Im Jahr 2020 haben 109 von ihnen ausreichend Antworten bekommen, um in die Wertung zu gelangen, das sind 45 mehr als im Jahr 2018.

„Wir reden hier über die Schulnote ausreichend. Wenn Niedersachsen Fahrradland Nr. 1 bleiben will, kann dies keine zufriedenstellende Note sein. Das ist gerade mal bestanden“, so der Landesvorsitzende des ADFC Niedersachsen Rüdiger Henze zum Gesamtergebnis 3,8. „Unverkennbar erwarten die Menschen deutlich mehr Maßnahmen und Mut zum Handeln durch Politik und Verwaltungen um den Radverkehr entscheidend zu verbessern“. Zwar stellt das Land inzwischen bedeutend mehr Geld für den Radwegebau zur Verfügung. Eine Personalplanung, die den Autobahnbau an erste Stelle stellt, lähmt jedoch die Umsetzung von Maßnahmen.

Bundesweit fühlen sich 69 Prozent der Befragten nicht sicher beim Radfahren, 75 Prozent kritisieren zugeparkte Radwege und ganze 80 Prozent sagen: Die Radwege sind zu schmal. Das kann uns nicht ruhen lassen. Richtig frustriert sind die meisten Befragten von den fehlenden Verbesserungen seit der Corona-Pandemie: Quer durch alle Größenklassen vergeben sie hier die vernichtende Note 5,0. „Die meisten Städte haben also den Fahrradboom nicht als Chance genutzt, den Radinfrastrukturausbau zu beschleunigen, so wie es an vielen anderen Orten der Welt geschehen ist. Der Stellenwert des Radverkehrs und der Komfort beim Radfahren sind die gleichen Hauptkritikpunkte wie im letzten Fahrradklima-Test. Politik und Verwaltung müssen hier dringend aktiv werden – dem Bekenntnis zu mehr Radverkehr müssen auch Taten folgen“, so Henze. Gute, breite Radwege, durchgängige Netze, Radschnellwege für Pendlerinnen und Pendler und viel mehr komfortable Fahrradparkhäuser und Fahrradabstellanlagen sind nur einige Beispiele. Schließlich hilft mehr Radverkehr allen: Menschen, Städten und dem Klima.

Die ausführliche Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Fahrradklimatest:

Hintergrund ADFC-Fahrradklimatest kurz erklärt

Auswertung Fahrradklimatest 2020

Städteranking Niedersachsen 2020

Teilnahmezahlen Niedersachsen 2020

 


https://grafschaft-bentheim.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fahrradklima-test-2020-14

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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