Auszeichnung für den Landkreis Grafschaft Bentheim

Auszeichnung für den Landkreis Grafschaft Bentheim © B. Werner

Fahrradfreundliche Arbeitgeber in der Grafschaft Bentheim

 

Fahrradfreundlicher Arbeitgeber werden?

Seit mehreren Jahren gibt es dieses Zerifizierungsangebot durch den ADFC. Auch in der Grafschaft Bentheim gibt es zertifizierte "fahrradfreundliche Arbeitgeber".

 

Aktuell zwei „fahrradfreundliche Arbeitgeber“ in der Grafschaft!

Noch ist der Begriff “fahrradfreundlicher Arbeitgeber” recht unbekannt in der Grafschaft Bentheim. Dabei gibt es diese Zerifizierungsangebot durch den ADFC schon seit mehreren Jahren. Und auf der entsprechenden Internetseite findet man aktuell nur sechs zertifizierte “fahrradfreundliche Arbeitgeber” in ganz Niedersachsen.

 Auch in den “Grafschafter Nachrichten” hatte man bisher noch nicht sehr viel über diese Auszeichnung lesen können. Erst in jüngster Zeit wiederholten sich dann gleich zwei kleine Artikel nach erfolgter Zertifizierung als “fahrradfreundlicher Arbeitgeber”: Im Februar wurde die Grafschafter Volksbank mit „Silber“ ausgezeichnet und kurz danach sicherte sich auch der Landkreis Grafschaft Bentheim  als einziger in  Niedersachsen sogar die goldene Version dieser Auszeichnung. 
 
Aber was zeichnet einen fahrradfreundlichen Arbeitgeber aus? 
In verschiedenen Themenfeldern müssen diese Arbeitgeber die Fahrrad Infrastruktur innerhalb des eigenen Betriebes beleuchten und ggfs. verbessern. Dazu  kann man sich online in einer Selbstanalyse überprüfen und ein eigenes Paket an fahrradfreundlichen Maßnahmen schnüren. Dabei sind es in erster Linie nicht ein finanzieller Aufwand, sondern eher organisatorische Hürden, die es zu erklimmen gilt. 

  • Stände nicht allen Arbeitgebern dieses Zertifikat gut zu Gesicht? 
  • Ist womöglich “Fahrradfreundlichkeit” zukünftig ein wichtiges Attribut für Arbeitgeber?
  • Wie müssen denn “fahrradfreundliche Arbeitgeber” sein?

Modern, umweltbewusst, innovativ, sportiv … ist man auf jeden Fall, wenn man sich mit der Auszeichnung “fahrradfreundlicher Arbeitgeber” schmücken kann. Und man hat offensichtlich den Trend der Zeit erkannt, wenn man sich um eine derartige Auszeichnung bemüht. 

Nicht das Statussymbol eines Besserverdienenden - das Auto - stellt man auf den besten Parkplatz, sondern tut etwas für denjenigen, der sich auf seinen zwei Rädern ins Büro bewegt. 

Jetzt hat diese innovative Auszeichnung dieser beiden Arbeitgeber aus der Grafschaft hoffentlich noch Signalwirkung. Und so lobt der Landkreis Grafschaft Bentheim aktuell sogar noch eine Förderung aus, wenn sich ein Arbeitgeber in der Grafschaft  der Zertifizierung erfolgreich unterzieht.

Dabei kann jeder Arbeitgeber froh sein, wenn seine Mitarbeiter mit dem Rad zur Arbeit kommen. Sie werden im Schnitt 1-2 Tage im Jahr weniger krank. Sie sind zufriedener und ausgeglicherner, gesünder, womöglich leistungsfähiger? 

Vielleicht ist ja in wenigen Jahren die Auszeichnung als fahrradfreundlicher Arbeitgeber schon selbstverständlich? Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf diese Möglichkeit doch auch an!. Oder als Arbeigeber probieren Sie einmal die Selbstevaluation unter diesem Link:  

Man darf gespannt sein, wie viele zertifizierte “fahrradfreundliche Arbeitgeber” es in der Grafschaft dann schon bald geben wird?! 
 

 

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https://grafschaft-bentheim.adfc.de/artikel/fahrradfreundliche-arbeitgeber

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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