Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Grafschaft Bentheim

Ein schöner Rücken kann auch entzücken!

Abstand halten © Burkhard Werner

Fahrradstrassen in Nordhorn

Fahrradstrassen in Nordhorn

Was ist eigentlich beim Befahren dieser Straßen zu beachten?

Welchen Regeln gelten für Radfahrer?

Im Frühjahr 2019 wurden neue Fahrradstrassen durch auffällige Markierungen hervorgehoben. Fahrradstraßen sind grundsätzlich nur für den Radverkehr freigegeben. Nur durch entsprechende Zusatzzeichen können sie auch für den Kraftfahrzeugverkehr zugänglich gemacht werden. An den vier neuen Fahrradstraßen in Nordhorn wird der Kraftfahrzeugverkehr nur für Anlieger*innen freigegeben. Diejenigen, die entlang der der Fahrradstraßen wohnen, können ihre Grundstücke weiterhin mit ihrem PKW erreichen und sind in der eigenen Mobilität nicht eingeschränkt.

Radfahrende dürfen auf Fahrradstraßen ausdrücklich nebeneinander fahren und geben das Tempo für alle anderen vor. Das Höchsttempo liegt bei 30 Stundenkilometern. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit weiter verringern, um Radfahrende nicht zu gefährden oder zu behindern.

Auf Fahrradstraßen sind Radfahrerinnen und Radfahrer bevorrechtigt, Kfz müssen sich unterordnen.

Fahrradstraßen

  • sind für den Radverkehr sicher, da hier Kfz nicht oder nur langsam fahren dürfen.
  •  sind attraktiv für gemeinsame Fahrten, da Menschen mit dem Rad nebeneinander fahren dürfen und sich unterhalten können.
  • sind komfortabel, da der Radverkehr mehr Platz hat als auf einem Radweg.
  • erleichtern Radfahrerinnen und Radfahrern die Orientierung, da sie besonders geeignete Verbindungen leicht erkennbar machen.
  • zeigen Radfahrenden, dass sie als Verkehrsteilnehmer anerkannt und wertgeschätzt werden.

In der StVO zeigt das Zeichen 244.1 den Beginn einer Fahrradstraße an: Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

Seit 2020 sind die Schulstraße und Mozartstraße, die Beethovenstraße und Moltkestraße, die Nürnberger Straße sowie den Oorder Weg zwischen Am Braskamp und Eibenweg Fahrradstraßen.

An den vier neuen Fahrradstraßen in Nordhorn wird der Kraftfahrzeugverkehr nur für Anlieger*innen freigegeben -

Durch die Errichtung der Fahrradstraßen wird eine weitere Maßnahme des Radverkehrskonzeptes umgesetzt, das 2017 vom Nordhorner Rat beschlossen wurde. Bereits seit mehreren Jahren sind die van-Delden-Straße sowie Teile der Straße Am Ems-Vechte-Kanal als Fahrradstraßen ausgewiesen

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